Abbau der Diskrepanz zwischen der Vielfalt des Leistungsangebots der staatlichen Schulberatung und den zur Verfügung gestellten Ressourcen

Als dienstleistungsorientierte staatliche Einrichtung ist die Sicherstellung der Grundversorgung der Schulberatung auch zentrales Anliegen der ASB. Die Grundversorgung wird vor allem gegenüber Eltern aber auch Lehrkräften gewährleistet durch Einzelfallberatungen zu Fragen der Schullaufbahn, schul-rechtlichen Aspekten und pädagogisch-psychologischen Problemstellungen.

Der Schulberatung sind aufgrund ihrer schulartübergreifenden Funktion und dem Erfordernis, dass Schule auf gesellschaftliche Entwicklungen angemessen reagieren muss, immer mehr Aufgaben zugewachsen und zugewiesen worden:

  • Lehrergesundheit
    Die Angebote zur Lehrergesundheit werden präventiv - zur Vorsorge gegen berufsbedingte Erkrankungen - und zum Teil auch kurativ - bei schon bestehenden oder sich entwickelnden Belastungen – angelegt.
  • Supervisionsangebote für Lehrkräfte, Coaching für Führungskräfte und Funktionsträger
    Zur Qualitätssicherung und -verbesserung der Schulen benötigen Lehrkräfte, aber auch Funktionsträger und Schulleitungen zunehmend Angebote zur eigenen Beratung und Unterstützung. Bayern bildet als einziges Bundesland dazu an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) Schulpsychologen zu nach hohen Qualitätsstandards zertifizierten Supervisoren aus. Die Ausbildung umfasst auch die Bereiche Konflikt-management, Coaching von Führungskräften und Organisationsentwicklung.
  • Beauftragte für Demokratie und Toleranz
    Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz sind in der Umsetzung des „Bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“ dienstlich aufgrund ihrer Funktion als regionale Fachstelle für Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte sowie wegen ihrer schulartübergreifenden Struktur und Nähe zur regionalen Schulaufsicht an die staatlichen Schulberatungsstellen angebunden. Die präventive und beratende Tätigkeit dieser Regional-beauftragten beruht auf sozialpsychologischen Methoden und verfolgt keinen politischen Auftrag.
  • Krisenintervention und –bewältigung sowie Koordination des Aufbaus von Krisenteams in der Region und Präventionsmaßnahmen an den Schulen
    Das Kriseninterventions- und -Bewältigungsteam Bayerischer Schul-psychologen (KIBBS) soll bei auftretenden Krisen in Schulen beratende und koordinierende Aufgaben übernehmen. Mitglieder von KIBBS sind Schulpsychologen mit einer spezifischen Zusatzausbildung in Krisenintervention und Notfallpsychologie.
  • Unterstützung von Schulen in der inneren Schulentwicklung und auf dem Weg zu mehr Eigenverantwortlichkeit
    Innere Schulentwicklung ist für viele Schulen ein Instrument zur Weiterentwicklung der Schulqualität, aber auch zur Bewältigung von Schwierigkeiten geworden. Da in den kommenden Jahren die Fremdevaluation der Schulen durch externe Evaluationsteams implementiert wird, ist der Aufbau eines regionalen Unterstützungssystems für die Schulen nötiger denn je.
  • Tandem: Stottern und Schule
    Stotternde Schüler haben häufig komplizierte und belastete Bildungsbiografien. Ein Tandem aus einem Mitarbeiter der staatlichen Schulberatungsstelle und einem Sprachheilpädagogen aus dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst informiert über Stottern in der Schule und berät und begleitet Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
  • Landesprojekt "Schule als Lebensraum – ohne Mobbing!"
    Das Thema Mobbing rückt immer mehr in das öffentliche Bewusstsein und gewinnt dadurch auch an den Schulen an Aktualität. Zum einen erzeugt es einen hohen Leidensdruck bei Eltern, Lehrkräften und Schülern, zum anderen steht das soziale Miteinander an Schulen auch im Fokus der Politik, vor allem angesichts der vergangenen Amokläufe.
    Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen in enger Zusammenarbeit mit den Schulberatungsstellen das Landesprojekt "Schule als Lebensraum – ohne Mobbing!" entwickelt. Es bietet mit Beginn des Schuljahres 2011/12 Maßnahmen zur Prävention und Intervention auf Schul-, Klassen- und Schüler-Ebene an.
  • Inklusion
    Beim gleichberechtigten Zugang von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung (oder sonderpädagogischem Förderbedarf) in Grundschulen und weiterführenden Schulen (Art. 24 der UN-Behindertenrechts-konvention) sollen sich Erziehungsberechtigte eines Kindes mit festgestelltem oder vermutetem Förderbedarf bei Fragen zur Inklusion an schulische Beratungsstellen wenden. Das sind neben den Lehrkräften der Regel- und der Förderschulen (insbesondere im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst), Beratungslehrkräfte und staatliche Schulpsychologen an den Schulen sowie die an den staatlichen Schulberatungsstellen in Bayern tätigen schulischen Beratungsfachkräfte.
    Das Angebot der staatlichen Schulberatungsstelle richtet sich an Schüler, Eltern und Lehrkräfte aller Schularten im jeweiligen Regierungsbezirk.

 

Alle diese zusätzliche Themen - neben der gegenüber Eltern, Schülern und auch Lehrkräften gewährleisteten täglichen Einzelfallberatungen zu Fragen der Schullaufbahn und pädagogisch-psychologischer Beratung, auch schulrechtlicher Fragen - erfordern hohe professionelle Beratungsstandards und Zeit, Förderan-gebote müssen koordiniert werden.

Es ist eine dringliche Forderung der ASB, dass die Ressourcen in gleichem Umfang erhöht werden, wie die Aufgaben wachsen und dass die Zeit für die Beratung so erhöht wird, dass die Aufgaben auch im nachgesuchten Ausmaß erfüllt werden können.