Sicherstellung der Qualität der Schulberatung durch angemessene Räume mit einer erforderlichen Ausstattung
Das Beraten der Staatlichen Schulberatung in Bayern ist staatliches Handeln. So hat das Kultusministerium sicher zu stellen, dass die für das beraterische und organisationale Handeln notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Beratung lebt von vertraulichen und verschwiegenen Gesprächen. Dabei sind die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Ratsuchenden und Auftraggeber von den Beratungsfachkräften uneingeschränkt berücksichtigt werden kann.
Die ASB fordert daher mit Nachdruck, dass das Kultusministerium konkrete Richtlinien für die Ausstattung der Schulberatung erlässt. Neben der Bereitstellung eines Beratungszimmers muss die Beratungsfachkraft mit geeigneten technischen Hilfsmitteln (Telefon mit Anrufbeantworter, Internetzugang) ausgestattet werden. Darüber hinaus sind ausreichende Mittel für die Beschaffung von Fachliteratur und Testmaterial bereitzustellen.