Kooperation mit außerschulischen Beratungseinrichtungen, besonders die mit der Jugendhilfe - Qualität entsteht durch Nutzung einschlägiger Kompetenzen

Angesichts der heutigen Lebens- und Lernwelt der Kinder und Jugendlichen stellt sich nicht die Frage, ob Schule und außerschulische Beratungseinrichtungen und Unterstützungssysteme wie z.B. die Jugendhilfe kooperieren, sondern es stellt sich nur die Frage nach der Art und Weise der Kooperation und nach den möglichen Synergieeffekten. Die Zusammenarbeit der Schulberatung und den Schulen mit der Arbeitsagentur, der Studienberatung, der Jugendhilfe, der Polizei, den Kinder- und Jugendpsychiatern, den Erziehungsberatungsstellen, den medizinischen Diensten etc. nimmt zu.

Die in der ASB zusammengeschlossenen Verbände sind einhellig der Meinung, dass durch eine effektivere Zusammenarbeit die Wirksamkeit der einzelnen Einrichtungen im öffentlichen Interesse erhöht werden kann und muss.

Zusammenarbeit gehört, dass die einzelnen schulischen und außerschulischen Beratungseinrichtungen sich als konstruktive Partner mit spezifischer und originärer Aufgabenstellung begreifen und sich gegenseitig als professionell auf ihrem Gebiet arbeitende Fachkräfte anerkennen.

Soweit die Schule mit problematischem Sozialverhalten konfrontiert ist, liegt es zunächst in ihrem erzieherischen Auftrag, dem angemessen zu begegnen. Sofern an der Schule soziale Problemlagen sichtbar werden, die über die pädagogischen und psychologischen Möglichkeiten der Schule und der schulischen Beratungsfachkräfte hinausweisen, sind die Leistungsangebote der Jugendhilfe unabdingbar.

Jugendhilfe hat ihre spezielle sozialpädagogische Sicht und Herangehensweise. Wissenschaftliche Studien (Caroline Müller et al. Wie wirkt Schulsozialarbeit bei den Schülerinnen und Schülern? Antworten anhand von Einzelfallanalysen. In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nebengebiete, 79. Jg., S. 40 -49, München/Basel. 2010. Zit. In BLJA Mitteilungsblatt 5-6/10) haben gezeigt, dass eine Konzentration des Jugendhilfeangebots auf die Zielgruppe hoch belasteter Kinder und Jugendlicher
(§ 13 SGB VIII)entscheidend ist für die Wirksamkeit dieses Angebots. Die sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen müssen demnach den größten Anteil ihrer Zeit und Energie für die Einzelfallarbeit reservieren. Damit alle Ressourcen gut genutzt und ausgeschöpft werden können, ist eine Abstimmung mit den schulischen Beratungsangeboten unerlässlich.

Die Arbeitsgemeinschaft Schulberatung in Bayern (ASB) und die in ihr vertretenen Verbände legen großen Wert auf die effektive Nutzung der Ressourcen und Kompetenzen der einzelnen Beratungseinrichtungen.

Die Ressourcen der Jugendhilfe dürfen nicht als die „billigere“ Variante der Schulberatung betrachtet werden. Im Gegenteil, die spezielle sozialpädagogische Sicht, die sozialpädagogische Diagnostik und Methodik des Arbeitens hat ihren eigenen Stellenwert in der Betreuung sozial hoch belasteter Kinder und Jugendlicher. So soll die Jugendhilfe im Rahmen von Jugendsozialarbeit an Schulen nicht „Lernen-Lern-Kurse“ durchführen, sondern die Schule soll auf die didaktische Kompetenz der schulischen Beratungsfachkräfte und der Lehrkräfte selbst bauen und ihnen die notwendigen zeitlichen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen, gleichzeitig sollen und können die schulischen Beratungsfachkräfte nicht sozialpädagogische Aufgaben der Jugendhilfe übernehmen, sondern sie müssen frühzeitig mit der Jugendhilfe und ihrer sozialpädagogischen Kompetenz kooperieren.